Rückmeldefrist zur Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit 2024
Jeder mit Befreiung für 2024 meldet sich bitte bis 15.11.2024 zum Datenabgleich (E-Mail, WhatsApp, etc.). Ohne Rückmeldung ist keine Befreiung möglich.
Jeder mit Befreiung für 2024 meldet sich bitte bis 15.11.2024 zum Datenabgleich (E-Mail, WhatsApp, etc.). Ohne Rückmeldung ist keine Befreiung möglich.