Beitrags- und Gebührenordnung (Stand Januar 2023)
Verein der Gartenfreunde Freiburg Nord e.V.
Gundelfinger Str. 57, 79108 Freiburg
Beitrags- und Gebührenordnung
( Stand: Januar 2023 )
Mitgliedsbeitrag
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- Vollmitglied pro Jahr € 60,–
- Fördermitglied pro Jahr € 40,–
Aufnahmegebühr
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- Neumitglied ohne Gartenübernahme (Bewerber) € 50,–
- Neumitglied mit Gartenübernahme (Pächter) € 150,–
Übernahme eines Gartens als Mitglied € 100,–
Wasseranschluss € 75,–
Gebühr für Wertermittlung/abgebender Pächter € 100,–
Umlage (wird jährlich neu festgelegt nach Kostenermittlung)
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- Gewann Hettlinger € 30,00
- Gewann Höfle € 35,00
- Gewann Hungerberg € 25,00
Haftpflichtversicherung € 1,00
Zustellung der Vereinszeitung per Post € 5,00
Verbandsumlage / Bezirksverband € 7,16
Wassergeld (Hettlinger / Höfle) bei korrekter Ablesung pro m3 € 3,50
Bei Verbrauchsschätzung ( Wasseruhr war nicht ablesbar) Pauschal/Jahr € 60,00
Wassergeld Hungerberg (Gesamtverbrauch : Anzahl der Pächter)
Zusätzlicher Gartenschlüssel Stück € 10,00
Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden (4 Std pro Gartenjahr) pro Std. € 20,00
Es besteht nur Anspruch auf Arbeitsleistung bei rechtzeitigem Eintrag in die
Anmeldungsliste für den jeweiligen Arbeitstag (nur Gewann Höfle).
Private Versicherung/AXA (Einbruch/Diebstahl/Brand/Vandalismus)
Empfehlung: mind. 10.000,– € bis 30.000,– € pro tausend z.Zt. € 5,50
Mahnkosten
- Mahnung € 5,00
- Mahnung € 10,00
- Mahnung € 20,00
Nicht eingelöste Abbuchungsaufträge € 10,00
Adressermittlung bei unzustellbarer Post € 25,00
Pacht der Stadt Freiburg € 0,24 / m2
Das Gartenjahr endet lt. Pachtvertrag und Bundekleingartengesetz am 30. November eines jeden Jahres. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung bei Pachtkündigung während des Jahres. Bei Gartenübernahme während des Jahres ist immer der ganze Jahresbeitrag fällig.