Werte Gartenfreunde,
in diesem Jahr findet die Begehung der Anlage “Im Höfle” an folgenden Terminen statt:
- Montag 26.05. 54er-Anlage ab 15:30 Uhr
- Mittwoch 28.05. 52er-Anlage ab 16.00 Uhr
- Freitag 30.05. 53er-Anlage ab 17.00 Uhr

Worauf achten wir?
- Kleingärtnerische Nutzung – vgl. § 6 Kleingartenordnung
- lt. Kleingartenordnung und Bundeskleingartengesetz ist 1/3 der Gartenfläche zur Erzeugung von gärtnerischen Produkten zu nutzen. Welche Produkte dies sind, ist unerheblich.
- Es muss eine Bewirtschaftung erkennbar sein.
- Insofern ein Garten ökologisch gehalten wird, muss eine deutliche Unterscheidung zur Verwahrlosung bestehen.
- Bauliche Anlage – vgl. § 5 Kleingartenordnung
- Laube: max. 12 qm
- Freisitz: max. 10 qm
- Gewächshaus: max. 7,5 qm
- Tomatenfolienhaus: max. 8 qm
- Pergola: max. 10 qm (= Rankgerüst, d.h. darf kein festes Dach haben, nur Grünbedachung!)
- Nicht erlaubt:
- Anbauten an die Laube, sog. „Rucksäcke“
- Separate Geräteschuppen
- Freisitz – dieser hat im Sommer (von Ostern bis Oktober „O bis O“) geöffnet zu sein
Wir freuen uns, wenn Pächter anwesend sind und wir ins Gespräch kommen können.
Viele Grüße – Euer Vorstandsteam