Begehung 2025 “Im Höfle”

Werte Gartenfreunde,

in diesem Jahr findet die Begehung der Anlage “Im Höfle” an folgenden Terminen statt:

erstellt mit ChatGPT 21. Mai 2025

Worauf achten wir?

  • Kleingärtnerische Nutzung – vgl. § 6 Kleingartenordnung
    • lt. Kleingartenordnung und Bundeskleingartengesetz ist 1/3 der Gartenfläche zur Erzeugung von gärtnerischen Produkten zu nutzen. Welche Produkte dies sind, ist unerheblich.
    • Es muss eine Bewirtschaftung erkennbar sein.
    • Insofern ein Garten ökologisch gehalten wird, muss eine deutliche Unterscheidung zur Verwahrlosung bestehen.
  • Bauliche Anlage – vgl. § 5 Kleingartenordnung
    • Laube: max. 12 qm
    • Freisitz: max. 10 qm
    • Gewächshaus: max. 7,5 qm
    • Tomatenfolienhaus: max. 8 qm
    • Pergola: max. 10 qm (= Rankgerüst, d.h. darf kein festes Dach haben, nur Grünbedachung!)
    • Nicht erlaubt:
      • Anbauten an die Laube, sog. „Rucksäcke“
      • Separate Geräteschuppen
  • Freisitz – dieser hat im Sommer (von Ostern bis Oktober „O bis O“) geöffnet zu sein

Wir freuen uns, wenn Pächter anwesend sind und wir ins Gespräch kommen können.

Viele Grüße – Euer Vorstandsteam