Werte Gartenfreunde,
in diesem Jahr findet die Begehung der Anlage an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 04.06.2025 ab ca. 13:00 Uhr

Worauf achten wir?
- Kleingärtnerische Nutzung – vgl. § 6 Kleingartenordnung
- lt. Kleingartenordnung und Bundeskleingartengesetz ist 1/3 der Gartenfläche zur Erzeugung von gärtnerischen Produkten zu nutzen. Welche Produkte dies sind, ist unerheblich.
- Es muss eine Bewirtschaftung erkennbar sein.
- Insofern ein Garten ökologisch gehalten wird, muss eine deutliche Unterscheidung zur Verwahrlosung bestehen.
- Bauliche Anlage – vgl. § 5 Kleingartenordnung
- Laube: max. 12 qm
- Freisitz: max. 10 qm
- Gewächshaus: max. 7,5 qm
- Tomatenfolienhaus: max. 8 qm
- Pergola: max. 10 qm (= Rankgerüst, d.h. darf kein festes Dach haben, nur Grünbedachung!)
- Nicht erlaubt:
- Anbauten an die Laube, sog. „Rucksäcke“
- Separate Geräteschuppen
- Freisitz – dieser hat im Sommer (von Ostern bis Oktober „O bis O“) geöffnet zu sein
Wir freuen uns, wenn Pächter anwesend sind und wir ins Gespräch kommen können.
Viele Grüße – Euer Vorstandsteam