Verbot von Fäkalien- & Abwassereinleitungen im Kleingarten

Symbolbild: Ein Polizist steht vor einem Plumpsklo im Garten und verweitert den Zutritt. KI-generiert mit Gemini.

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. informiert mit einem Rundschreiben an alle Vereinsmitglieder und Gartenpächterinnen und -pächter:

Karlsruhe, 04.08.25

Verbot von Fäkalien/Grauwassereinleitungen und nicht zulässigen Gruben in Kleingartenparzellen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf eine wichtige gesetzliche Regelung hinweisen, die alle Pächterinnen und Pächter betrifft:

Das Einleiten von Fäkalien/Grauwasser (Abwasser) in das Erdreich ist strengstens untersagt.
Dies gilt sowohl für den Betrieb von Toilettenanlagen ohne fachgerechten Anschluss an die Kanalisation als auch für die Nutzung selbstgebauter Fäkaliengruben oder ähnlicher Anlagen. Solche Einrichtungen stellen einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Umwelt- und Wasserrecht dar und sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig.

Rechtsgrundlage:
Gemäß § 48 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 55 ff. Landeswassergesetz Baden-Württemberg ist das Einleiten von Abwasser in das Erdreich verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (§ 103 LWG Baden-Württemberg).

Warum dieses Verbot?
Schutz des Grundwassers und der Umwelt
Vermeidung von gesundheitlichen Risiken durch Keime und Schadstoffe

Kontrollen:
Von den zuständigen Behörden wurden uns bereits verstärkte Kontrollen in den kommenden Monaten angekündigt. Bei festgestellten Verstößen werden nicht nur die Pächter, sondern unter Umständen auch der Verein in Haftung genommen.

Wir bitten daher dringend, bestehende unzulässige Einrichtungen unverzüglich zu entfernen und sich bei Fragen zu zulässigen Alternativen (z. B. mobile Toiletten mit Entsorgung durch Fachbetriebe) an den Vorstand zu wenden.

Nur gemeinsam können wir den Erhalt unserer Kleingartenanlage und den Schutz der Umwelt sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Lüthin
Vorsitzender & CEO