Freie Gärten / Interessenten

Unser Verein hat insgesamt 472 Gartenparzellen in den drei Gewannen Höfle (Gundelfinger Straße 57) – Hettlinger (Hermann-Mitsch-Str. 10) und Hungerberg (Schlangenweg).

Zur Zeit sind in den Gewannen Höfle, Hettlinger und Hungerberg alle Gärten vergeben. Bei der Vergabe von freien Gärten werden nur Mitglieder berücksichtigt, die noch keinen Garten haben (Mitglieder auf der s.g. “Bewerberliste” oder Fördermitglieder). Aktuell liegt die Wartezeit auf der Bewerberliste bei ca. 2 Jahren.

 

!! AUFNAHMESTOP – Aufgrund großen Interesses und einer langen Warteliste in jedem Gewann nehmen wir derzeit keine Neumitglieder in unseren Verein auf. !!

 

Sie sind noch kein Mitglied?

Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten haben, müssen Sie sich zunächst um die Mitgliedschaft im Verein bewerben. Uns ist ein persönliches Miteinander wichtig. Darum werden Anträge auf Aufnahme nur nach persönlicher Vorstellung angenommen (den Aufnahmeantrag können Sie gern vorab herunterladen und ausgefüllt zum Termin mitbringen). Hierfür sind zuständig:

  • für das Gewann Höfle: Frau Sabine Schumacher
  • für das Gewann Hettlinger: Herr Sebastian Herzig
  • für das Gewann Hungerberg: Frau Susanne Süß.

Im Rahmen eines ersten Gespräches findet ein Informationsaustausch statt: wir möchten Sie kennenlernen und Ihre Gründe für das Interesse an einem Kleingarten erfahren und stellen Ihnen zugleich die Rahmenbedingungen unseres Vereins und der Mitgliedschaft vor (z.B. Satzung, Kleingartenordnung, Gebührenordnung, Rahmenbedingungen etc.).

Nach diesem Gespräch wird über Ihren Antrag im Rahmen der monatlichen Vorstandsitzung entschieden.

Den Antrag auf Mitgliedschaft dürfen Sie gern herunterladen und vorab ausfüllen.

Wie läuft der Vergabeprozess ab? 

(I)      Voraussetzung: Anmeldung + Platz auf der Warteliste

(II)     Einladung zur Besichtigung freier Gärten

Unterlagen werden ausgehändigt und besprochen:

  • Kleingartenordnung
  • Satzung
  • Gebührenordnung
  • FED-Versicherung

(III)      Nach der Besichtigung:          (ca. 3-5 Tage danach)

  • a) Rückmeldung des Neupächters bezüglich Gärten
  • b) Zu- oder Absage durch den Verein

(IV)      Bei Zusage:                 (ca. 1 Woche nach Rückmeldung durch den Interessenten)

  1. Kontaktaufnahme Neupächter an Altpächter bzgl. Übernahme Inventar
  2. Einladung zur Vertragsunterzeichnung.
    • Unterpachtvertrag wird vereinbart.
    • offene Fragen werden besprochen

Wie geht es weiter?

Kosten und Gebühren sind zu zahlen  – (ca. 2-4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung)

  • (A) Per Lastschrift werden die Kosten/Gebühren nach der Gebührenordnung gezahlt (Lastschrift vom Konto | Geld wird automatisch eingezogen)
  • (B) Vom Treuhändler gibt es eine Rechnung über den Betrag der Wertermittlung (Rechnung – aktiv zu überweisen!)

(V)       Wenn beide Gebühren (A+B) bezahlt sind:

Rückmeldung an Vergabeverantwortlichen

Übergabe kann stattfinden  – nach Rücksprache Altpächter und Neupächter.